Ablauf der Behandlung 

Die Osteopathie gilt als Heilkunde und darf gegenwärtig als solche nur vom Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt werden. Osteopathische ausgebildete Physiotherapeuten dürfen im sogenannten Delegationsverfahren, d.h. auf ärztliche Verodnung, osteopathisch arbeiten.

 

Für die osteopathische Behandlung in unserer Praxis benötigen Sie in jedem Fall eine ärztliche Verordnung. Diese wiederum ermöglicht es Ihnen sich die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung teilweise oder ganz erstatten zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich dazu im Vorfeld Ihrer osteopathischen Behandlung.

 

 

 

Die Behandlung beinhaltet eine ausführliche Anamnese und dauert circa eine Stunde. Mit einer Reaktion des Körpers ist nach zwei bis vier Wochen zu rechnen. Aus diesem Grund schließt sich die zweite osteopathische Behandlung erst nach dieser Zeit an.

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